AGB

Nutzungsbedingung der WIENER LOKALBAHNEN GmbH („WLB“) für die Miete von E-Scootern (siehe  APP's)

1.Gegenstand

Die Tretroller mit Elektroantrieb („E-Scooter“) stehen an fixen Ladestationen zur entgeltlichen Miete bereit. Dies erfolgt über die dazugehörige Applikation für internetfähige Mobiltelefone.

Die Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß in der Applikation registrierte Kund*innen, nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes („Geschäftsgebiet“).

Es handelt sich um KEIN free-floating Modell. Das bedeutet, dass die E-Scooter immer an einer Ladestation innerhalb des Geschäftsgebiets herausgenommen und zurückgebracht werden müssen.

2.Kund*innen Registrierung und Nutzungsvertrag

Kund*innen müssen sich, um einen E-Scooter mieten zu können, in der Applikation knot city („Applikation“) registrieren. Jede Person kann sich nur einmal registrieren. Nur eine ordnungsgemäß registrierte Person ist zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen berechtigt. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung.

Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, insbesondere durch die Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen, kommt ein Nutzungsvertrag für die Applikation zustande.

Die Anmietung eines E-Scooters erfolgt durch den Abschluss eines Einzelmietvertrages gemäß den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen begründet.

Die Registrierung und/oder der Abschluss eines Einzelmietvertrages können durch WLB abgelehnt werden, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten der Person bestehen.

Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit in Schriftform gekündigt werden.

Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der WLB zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn Kund*innen

a)wiederholt mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug sind;

b)bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen haben;

c)schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlassen werden oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt werden;

d)unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind;

e)die Login-Daten zum Nutzerkonto an eine andere Person weitergegeben wurden;

f)den Versuch unternommen hat, die Applikation mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

3.Nutzerkonto

Die angegebene Konto- bzw Kreditkartendaten müssen mit der registrierten Person übereinstimmen. Die hinterlegten, persönlichen Daten sind auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für die Anschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten.

Es ist untersagt, Dritten die Nutzung eines über das Nutzerkonto gebuchten E-Scooters zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe der Login-Daten an andere Personen untersagt.

Für die Nutzung der Applikation ist ein internetfähiges Mobiltelefon erforderlich, das die technischen Anforderungen der Applikation erfüllt. Kund*innen haben selbst für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und tragen etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber dem Mobilfunkprovider entstehen.

Der Verlust oder die Entwendung des mit dem Nutzerkonto verknüpften Mobiltelefons sind der WLB unverzüglich anzuzeigen. Die WLB wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und Kund*innen per E-Mail von der Sperrung informieren.

4.Einzelmietvertrag

Eine Nutzung ist nur für solche E-Scooter möglich, die in der Applikation entsprechend als verfügbar gekennzeichnet sind.

In Einzelfällen kann es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des E-Scooters kommen.

Mittels Scannens des QR-Codes am E-Scooter oder Eingabe der E-Scooter-Nummer oder Auswählen des E-Scooters in der Applikation und Bestätigung des Entsperrens, geben Kund*innen ein verbindliches Angebot zur Miete des E-Scooters ab. Durch das Freischalten des E-Scooters zur Nutzung (Entriegelung) nimmt WLB dieses Angebot an. Der E-Scooter kann dann entriegelt und genutzt werden. Hiermit beginnt der Einzelmietvertrag.

Vor Fahrtantritt müssen Kund*innen eine Sicherheitsüberprüfung des E-Scooters (insbesondere Lichter, Bremsen, Reifen etc) durchführen, um die Funktionstüchtigkeit vor der Fahrt zu überprüfen.

Auffallende, offensichtlich die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionsweisen des E-Scooters beeinträchtigende Mängel, Schäden und Verunreinigungen unverzüglich der WLB melden. Eine Nutzung des E-Scooters ist in diesen Fällen zu unterlassen.

Auch sonstige offensichtliche Mängel, Schäden und Verunreinigungen, wie Reifenabnutzungen oder Schäden am Spritzschutz, fehlendes Nummernschild sind so schnell wie möglich zu melden.

Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen.

WLB ist berechtigt, den Kunden insbesondere bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes auf der im Nutzerkontos hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.

5.Mietende

Der Mietvertrag endet, wenn der E-Scooter ordnungsgemäß gem diesen Nutzungsbedingungen an einer Ladestation im Geschäftsgebiet zurückgegeben wurde.

Zur Rückgabe des E-Scooter muss dieser an eine Ladestation angedockt werden. Die Miete ist beendet, wenn nach dem Andocken des E-Scooters ein Signalton an der Ladestation zu hören ist.

Der Mietvertrag endet auch, wenn die maximale Mietzeit abgelaufen ist. Die maximale Mietzeit beträgt 6 Stunden.

Für den Fall, dass der E-Scooter nicht an einer Ladestation innerhalb des Geschäftsgebietes zurückgegeben wird, wird der Kundin*dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von EUR 70,00 in Rechnung gestellt.

Kann der Mietvorgang mittels der Applikation nicht beendet werden, ist dies WLB über die Applikation zu melden und die weitere Vorgehensweise mit WLB abzustimmen.

Mit dem Abschluss des Mietvorgangs werden die Gesamtmietzeit und der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt.

6.Nutzung

Der E-Scooter ist immer unter Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Straßenverkehrsordnung) ausschließlich im Geschäftsgebiet zu verwenden.

Der E-Scooter ist pfleglich und schonend zu behandeln, und es dürfen durch die Nutzung des E-Scooters keine Rechte und Rechtsgüter Dritter gefährdet werden.

Gefahrensituationen sind zu vermeiden und alles zu unterlassen, das eine solche Situationen auslösen könnte. Das Fahren auf dem Gehsteig ist nicht erlaubt und hartes Bremsen oder Beschleunigen, insbesondere bei rutschigem Untergrund oder Regen, ist zu vermeiden.

Die Vornahme von technischen oder sonstigen Veränderungen, sowie die Weitergabe des E-Scooters an Dritte ist nicht gestattet. Der E-Scooter darf nur von jener Person genutzt werden, welche diesen entliehen hat.

Insbesondere sind Kund*innen verpflichtet:

a)die maximale Belastungsgrenze von 125 kg einzuhalten,

b)den E-Scooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen;

c)sicherzustellen, dass der E-Scooter nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird,

d)im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des E-Scooters unverzüglich anzuhalten und WLB zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,

e)den E-Scooter ordnungsgemäß zurückzugeben.

Kund*innen ist es insbesondere untersagt,

a)den E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.

b)den E-Scooter für Geländefahrten oder Rennen jeder Art zu verwenden,

c)den E-Scooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zu gewerblichen Tätigkeiten (zB Kurierfahrten) zu verwenden,

d)mit dem E-Scooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den E-Scooter beschädigen könnten,

e)den E-Scooter mit einer oder mehreren weiteren Personen zu verwenden,

f)eigenmächtig, Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am E-Scooter auszuführen oder ausführen zu lassen.

Es gibt die Möglichkeit den E-Scooter bei einem kurzen Halt für sich zu sperren/zu reservieren, indem man die Miete in der Applikation pausiert. Durch eine Pausierung darf die maximale Verleihdauer von insgesamt 6 Stunden nicht überschritten werden. In diesem Fall ist der E-Scooter ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen zu parken.

Der E-Scooter darf an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die lokalen Vorschriften verboten ist. Durch die Art und Weise des Parkens des E-Scooters dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen. Insbesondere darf der E-Scooter nicht quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd, an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Bänken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo der E-Scooter Werbung oder Mobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden, geparkt werden.

Weiter dürfen E-Scooter nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (zB Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“) geparkt werden. Dies gilt auch für Parkverbote, die bereits angeordnet aber im Zeitpunkt des Parkens noch nicht gültig sind (zB zukünftige, temporäre Parkverbote).

Kund*innen müssen sich über die Applikation über die Grenzen des Geschäftsgebiets und etwaige Verbotszonen informieren. Diese werden in der Kartendarstellung der Applikation angezeigt.

7.Kontaktaufnahme mit WLB

Eine erforderliche Kontaktaufnahme mit der WLB im Zusammenhang mit dem Betrieb der E-Scooter soll vorrangig direkt über die Applikation erfolgen. Ergänzend dazu ist eine eigene E-Mailadresse eingerichtet, die auf der Station selbst ersichtlich ist.

8.Verhalten im Schadenfall

Unfälle und sonstige Schadenfälle mit einem E-Scooter sind unverzüglich der WLB zu melden und zu dokumentieren.

Die Dokumentation beinhaltet die genaue Beschreibung des (Unfall-)Herganges, der entstandenen Schäden, etwaige Daten andere beteiligter Personen (zB Name, Versicherungsdaten etc) und Fotos (insb Schadenfotos).

Bei Unfällen sind die Verhaltenspflichten der StVO streng einzuhalten. Insbesondere hat ein Datenaustausch mit dem Unfallgegner zu erfolgen.

Bei Personenschäden ist auf jeden Fall unverzüglich die Polizei zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, ist dies der WLB unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit der WLB abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, dies nach Absprache mit WLB vereinbart wurde.

Kund*innen dürfen keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird dennoch eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder die WLB noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

Kund*innen sind verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall-/Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort, zu machen.

9.Versicherung

Der E-Scooter ist in Österreich haftpflicht- und kaskoversichert.

Es ist untersagt, Haftpflicht- oder Kaskoschäden ohne vorherige Zustimmung von WLB anzuerkennen oder zu begleichen.

10.Haftung der WLB

WLB haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WLB nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

11.Haftung der Kund*innen

Kund*innen haften gegenüber WLB für Schäden, die durch diese zu vertreten sind.

Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen und für von diesen zu vertretende Entwendungen, Beschädigungen oder Verlust eines E-Scooters.

In Fällen, welche von der Kaskoversicherung übernommen werden, haben die Kund*innen den der WLB von dieser in Rechnung gestellten Selbstbehalt (bis zu EUR 350,00) zu ersetzen.

WLB hat einen Anspruch gegen Kund*innen auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein.

Klarstellend wird festgehalten, sofern und soweit ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften E-Scooters verursacht wird, haften Kund*innen nicht.

Soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf WLB Rückgriff genommen wird, haften Kund*innen nicht.

12.Verwaltungsstrafen

Die Kund*innen haften für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die WLB ist vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter schad- und klaglos zu halten.

Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der WLB durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält WLB von Kund*innen für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale iHv EUR 15,00. Darüberhinausgehende Schäden bleiben hiervon unberührt.

13.Entgelt

Kund*innen verpflichten sich zur Zahlung der jeweiligen Miete.

Die Miete setzt sich zusammen aus einem Zahlbetrag für das Entsperren des eScooters, einem Zahlbetrag pro angefangene Minute der Nutzung und einem Zahlbetrag pro angefangene Minute Pausierung. Vor Abschluss des Mietvertrages werden in der Applikation die Entsperrgebühr sowie der Preis der Nutzung und Pausierung pro Minute inklusive der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer angezeigt.

Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.

Sollte der E-Scooter nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl dieser in der Applikation entsprechend als verfügbar gekennzeichnet war, wird keine Miete berechnet.

Gegen die Ansprüche der WLB können Kund*innen nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht geltend gemacht werden machen.

14.Abtretung

WLB behält sich vor, Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung werden Kund*innen rechtzeitig informiert.

15.Fahrberechtigung

Zur Führung von E-Scootern sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die ein Mindestalter von 18 Jahren haben und über ein aktives Nutzerkonto verfügen.

Diese müssen in der Lage sein, einen E-Scooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Diese müssen Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

16.Datenschutz

WLB erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Datenschutzgesetzes und des TKG beachtet.

Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird auf die in der Applikation abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.

17.Schlussbestimmungen

Die WLB behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Nutzungsbedingungen vorzunehmen. Derartige Änderungen werden Kund*innen schriftlich mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird zusammen mit der Änderungsmitteilung hinweisen.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenverkauf gilt nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche mit der unwirksamen bzw undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.